Gleichstellung von Frau und Mann

Gleichstellung von Frau und Mann

1. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt"

Unsere Arbeitsschwerpunkte

  • Organisation von Informations- und Kulturveranstaltungen zum Thema Gleichstellung
  • Förderung der ökonomischen Eigenständigkeit und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
  • Vereinbarkeit von Arbeit und Familie
  • Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern,
  • Häusliche Gewalt
  • Beratung von Frauen und Männern
  • Vernetzung mit den Gleichstellungsbeauftragten der Verbandsgemeinden des Landkreises Südliche Weinstraße, den anderen hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration (www.mffki.rlp.de)
  • Kooperation mit Sozialamt, Jugendamt, Arbeitsagentur und anderen Institutionen
  • Vernetzung mit den regionalen Frauengruppen- und verbänden
  • Beratende Mitgliedschaft in Ausschüssen (Jugendhilfeausschuss, Frauenhaus)
Auf dem richtigen Weg.