Berufsfachschule I anmelden
Leistungsbeschreibung
In der Berufsfachschule I (BF 1) bekommen Sie eine solide Grundlage für Ihren beruflichen Weg. In einem Schuljahr in Vollzeit erwerben Sie eine Grundbildung in einem Fachbereich Ihrer Wahl. Dabei lernen Sie nicht nur berufsspezifische Inhalte in Theorie und Praxis, sondern stärken auch Ihre allgemeinen Fähigkeiten – zum Beispiel in Deutsch, Mathematik und Englisch. Außerdem hilft Ihnen die BF 1 dabei, Ihre persönlichen Stärken zu erkennen und weiterzuentwickeln.
Folgende Fachrichtungen stehen zur Auswahl:
- Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen
- Gesundheit und Pflege
- Gewerbe und Technik (Bau-, Elektro-, Fahrzeug-, Holz-, Metall-, Medientechnik und Farbtechnik/Raumgestaltung)
- Wirtschaft und Verwaltung
Ihr Abschluss:
Am Ende erhalten Sie ein Zertifikat über Ihre beruflichen Grundkompetenzen sowie eine Übersicht Ihrer Leistungen in den allgemeinbildenden Fächern.
Mit guten Leistungen können Sie anschließend direkt in die Berufsfachschule II wechseln – und damit einen weiteren Schritt in Richtung Ausbildung oder weiterführender Schulabschluss machen.
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung zur Berufsfachschule I erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich wenden können, um weitere Informationen zur Berufsfachschule I und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufsfachschule I ist
- das Abschlusszeugnis der Berufsreife oder
- ein gleichwertiges Zeugnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und (sobald es vorliegt) das Abschlusszeugnis der Berufsreife.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Welche Gebühren fallen an?
Der Besuch der Berufsfachschule I an öffentlichen berufsbildenden Schulen ist kostenlos. Beim Besuch einer privaten Berufsfachschule I fallen eventuell Schulgebühren an. Diese erfahren Sie direkt bei der Schule, bei der Sie sich anmelden möchten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihre Anmeldung sollte nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten immer vor dem 1. März des Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich. Fragen Sie bitte bei der zuständigen berufsbildenden Schule nach, wann die Aufnahmebescheide verschickt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nach dem Besuch der Berufsfachschule I erhalten Sie eine Schulbescheinigung über den Besuch und die Dauer des Bildungsganges sowie die Befreiung vom weiteren Schulbesuch (Ausnahme: Wenn Sie eine duale Ausbildung beginnen, haben Sie die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen).