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Führerschein - Umtausch in EU-Kartenführerschein

Führerschein - Umtausch in EU-Kartenführerschein

Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben müssen Führerscheindokumente (ähnlich wie Ausweisdokumente) zeitlich befristet werden. Für die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten, unbefristeten Führerscheine gilt ein befristeter Bestandsschutz, der sich bei Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin und des Fahrerlaubnisinhabers und bei Kartenführerscheinen, die nach dem 01. Januar 1999 ausgestellt wurden, nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheines richtet.

Bitte beachten Sie, dass das Mitführen eines abgelaufenen Führerscheindokumentes durch die Polizei mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet werden kann.

Wann Sie gegebenenfalls Ihr Dokument tauschen müssen, können Sie den nachfolgenden Tabellen entnehmen.


Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnishalters/der Fahrerlaubnishalterin
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
vor 1953  
19.01.2033
1953-1958  
19.01.2022
1959-1964
19.01.2023
1959-1970 
19.01.2024
1971 und später
 19.01.2025


Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr   
       Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
1999-2001
19.01.2026
2002-2004     
19.01.2027
2005-2007 
19.01.2028
2008  
19.01.2029
2009
 19.01.2030
2010  
  19.01.2031
2011  
  19.01.2032
2012-18.08.2013  
19.01.2033

Bei Fahrten ins europäische Ausland empfiehlt sich insbesondere bei Papierführerscheinen ein Führerscheinumtausch bereits vor Erreichen der genannten Daten. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.


Für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein ist Folgendes zu beachten:

  • Persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle oder der für Ihren Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung. Bei der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
  • Sollte der Führerschein nicht von unserer Behörde ausgestellt sein, ist eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde vorzulegen
  • Alter Führerschein ist vorzulegen
  • Gebühr: 25,30 Euro
  • Bearbeitungsdauer: circa vier Wochen

Der Führerschein muss gegen Vorlage des „alten“ Führerscheines abgeholt werden. Dies kann auch durch eine/einen Bevollmächtigte(n) erfolgen. Eine Mustervollmacht finden Sie hier.

Für einen Aufpreis von 4,20 Euro kann der neue Führerschein auch durch die Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt werden. Der alte Führerschein wird in diesem Fall vorab entwertet, bleibt jedoch noch bis zum Erhalt des neuen Führerscheines gültig.


Damit vor Ort alles reibungslos und rasch geht, ist in jedem Fall vor dem Besuch der Führerscheinstelle ein Termin zu buchen. Hier können Sie Ihren Termin buchen.   

Auf dem richtigen Weg.