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Führerschein - Ersterteilung/Erweiterung

Führerschein - Ersterteilung/Erweiterung

Die Antragstellung für den erstmaligen Erwerb oder die Erweiterung einer Fahrerlaubnis (außer begleitetes Fahren mit 17) erledigen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung. Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die Fahrerlaubnis geltenden Mindestalters möglich. 

Hierzu ist folgendes erforderlich:

  • Persönliche Vorsprache bei der Verbandsgemeindeverwaltung
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • neues biometrisches Passbild, 35 x 45 mm, (ohne Kopfbedeckung, schwarz/weiß oder farbig)
  •  Gebühr: 43,70 Euro beziehungsweise 44,70 Euro bei Fahrerlaubnis mit Probezeit
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung oder Ausbildung in Erster Hilfe
  • Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder des Augenarztes

Die Verbandsgemeindeverwaltung leitet Ihre Unterlagen an die Führerscheinstelle bei der Kreisverwaltung weiter. Nach entsprechender Überprüfung der Unterlagen und der Kraftfahreignung erfolgt in der Regel nach vier bis sechs Wochen die Erteilung des Prüfauftrages an den TÜV. Über den möglichen Prüfungstermin informiert Sie Ihre Fahrschule.

Sofern sich aus der Prüfung der Unterlagen weitere Anforderungen ergeben, setzt sich die Führerscheinstelle mit Ihnen in Verbindung.

Auf dem richtigen Weg.