Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde
Unser Aufgabenbereich umfasst unter anderem die Themenfelder Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht.
Im Bereich des Ausländerrechts ist die Hauptaufgabe, das Aufenthaltsgesetz sowie das Freizügigkeitsgesetz (EU) auszuführen und den Rechtsstatus von Zuwanderinnen und Zuwandern zu klären. Des Weiteren bearbeiten wir Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln.
Im Bereich des Staatangehörigkeitsrechts kümmern wir uns um Einbürgerungsverfahren, stellen Staatsangehörigkeiten fest und stellen Staatsangehörigkeitsausweise aus.
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