Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
Leistungsbeschreibung
In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:
- Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung betreuen
- die Betreuung pro Woche mehr als 15 Stunden beträgt
- die Betreuung während des Tages erfolgt und nicht in der Nacht
- Sie für die Betreuung bezahlt werden
- Sie die Kinder länger als 3 Monate betreuen
Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
- erteilt das örtliche Jugendamt
- ist auf 5 Jahre befristet
- kann mit Nebenbestimmungen versehen werden
- befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern von anderen Eltern
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeVoraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege
Voraussetzungen
- Sie zeichnen sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
- Sie verfügen über kindgerechte Räumlichkeiten.
- Sie verfügen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben.
- Sie können eine Masern-Schutzimpfung oder -Immunität nachweisen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeVoraussetzungen zur Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII
-Persönliche Eignung (Eignungsgespräch mit der Fachberatung Kindertagespflege)
-Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und dem Jugendamt
-Kindgerechte Räumlichkeiten
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis aller erwachsener Haushaltsmitglieder
-Ärztliches Attest
-Erste Hilfe am Kind (Lehrgang)
-Lebensmittelhygienekurs
-Teilnahme an der Qualifizierung für Kindertagespflege*
*Vor der Anmeldung zur Qualifizierung ist ein Eignungsgespräch erforderlich. Bitte setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit Frau Forster oder Frau Heupel in Verbindung.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeDas können wir bieten:
-Information und Vermittlung
-Fachkundige Beratung und Begleitung
-Gewährung von Geldleistungen nach § 23 SGB VIII
-Hälftige Übernahme von angemessenen Kranken, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträgen
-Erstattung der Unfallversicherungsbeiträge
-Qualifizierungskurse
Kurztext
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeWenn Sie
-Kinder in ihrer Entwicklung und Förderung unterstützen wollen
-Freude am Umgang mit Kindern haben und eine konstante Bezugsperson für sei sein wollen
-Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern und der Fachberatung des Jugendamtes haben
-Die Selbstständigkeit bevorzugen und Ihre Arbeitszeiten individuell einteilen möchten
-Kinder in Ihrem Haushalt oder im Haushalt der Eltern betreuen möchten,
dann könnte diese Tätigkeit für Sie in Frage kommen!