Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
- Leistungsbeschreibung
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Gebühren fallen an?
- Anträge / Formulare
- Was sollte ich noch wissen?
Leistungsbeschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform für Kinder im Alter von 0 – 14 Jahren und neben den Kindertageseinrichtungen das zweite Standbein der rheinland-pfälzischen Kinderbetreuung.
Sie ist familiennah und zeitlich flexibel und somit besonders attraktiv für Eltern, die noch sehr junge Kinder haben oder durch ihre Arbeitszeiten einer zeitlich besonders flexiblen Kinderbetreuung bedürfen.
In Rheinland-Pfalz wird Kindertagespflege von einer geeigneten Kindetagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen kindgerechten Räumen außer in Kindertageseinrichtungen geleistet. In der Kindertagespflege können grundsätzlich max. fünf fremde Kinder gleichzeitig von einer Kindertagespflegeperson betreut werden
Rheinland-pfälzische Kindertagespflegepersonen benötigen für ihre Arbeit eine Qualifizierung.
Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten qualifizierte Kindertagespflegepersonen einen bestimmten – örtlich differierenden – Stundensatz. Be achten Sie auch, dass die Kindertagespflegeperson von ihrem Arbeitgeber angestellt werden kann.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeDie Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte, familiäre und individuelle Betreuung von Kindern in Kleingruppen mit einer festen Bezugsperson. Der Fokus liegt dabei auf der Betreuung von Kindern zwischen 0 und 3 Jahren. Die Betreuung von Kindern durch eine Kindertagespflegeperson stellt ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung (Kita) dar. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder.
Voraussetzungen für die Förderung eines Kinder in der Kindertagespflege:
-Ab dem vollendeten 1.bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres können bis zu 20 Stunden Kindertagespflege unabhängig von Berufstätigkeit gewährt werden. Ein darüber hinaus gehender Betreuungsbedarf kann abhängig zu nachgewiesenen Arbeitszeiten der Eltern gewährt werden.
-Ab dem vollendeten 2.Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen. Eine Förderung in Kindertagespflege ist möglich, wenn am jeweiligen Wohnort oder in zumutbarer Entfernung nachweislich kein freier Platz in einer Kindertagesstätte vorhanden ist. Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird für diese Altersgruppe vorrangig in Kindertageseinrichtungen erfüllt. Ebenso kann Kindertagespflege bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres auf Wunsch der Eltern gefördert werden, dabei wird aber weiterhin ein Kostenbeitrag erhoben.
-Schulkinder werden vorrangig in schulischen Angeboten betreut.
-Eine ergänzende Förderung in der Kindertagespflege (z.B. Randzeiten oder Ferienbetreuung) ist möglich.
-Grundsätzliche Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung ist, dass die Geeignetheit der Kindertagespflegeperson bereits durch das zuständige Jugendamt festgestellt ist.
-Das Masernschutzgesetz sieht vor, dass vor Aufnahme in die Kindertagespflege der ausreichende Masernschutz oder das Vorliegen einer ärztlich bescheinigten medizinischen Kontraindikation nachzuweisen ist. Das Vorliegen des Masernschutzes wird durch die Kindertagespflegeperson überprüft.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeWenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson sind und Sie einen Antrag auf Kindertagespflege stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen der Fachberatung Kindertagespflege.
Den von Ihnen ausgefüllten Antrag senden Sie uns im Original wieder zurück.
Der Antrag muss vier Wochen vor Betreuungsbeginn im Jugendamt eingegangen sein.
Sind die Fördervoraussetzungen gegeben, leistet das Kreisjugendamt die Geldleistung an die Kindertagespflegeperson.
Der von den Eltern zu leistende Kostenbeitrag ist einkommensabhängig und wird berechnet (siehe Kostenbeitragstabelle/Antragsunterlagen)
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeEs fallen keine Gebühren an; Kostenbeitrag wird laut Satzung erhoben.
Rechtsgrundlage
- § 24 Achtes Sozialgesetzbuch (SGB XIII)
- § 1 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 2 Abs. 2 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG)
- § 6 Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KitaG
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeWas sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße