Elternbeitrag festsetzen
- Voraussetzungen
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Rechtsgrundlage
- Anträge / Formulare
Leistungsbeschreibung
Träger von Tageseinrichtungen, die Teil des Bedarfsplans sind, erheben Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten für die Förderung von Schulkindern und Kindern, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Für das Mittagessen und die Verpflegung wird für alle Kinder ein gesonderter Betrag erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt, festgesetzt.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeElternbeiträge werden vom zuständigen Jugendamt festgesetzt. Vor der Festsetzung muss eine Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege erfolgen.
Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung sind:
- das Einkommen der Eltern
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise „ Elternbeitrag-Übernahme“
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Für Mittagessen und Verpflegung in Tageseinrichtungen wird ein gesonderter Beitrag erhoben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße-vollständig ausgefüllter Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages (Hinweis: das Aufnahmedatum muss durch die Kindertagesstätte oder dem Hort auf dem Antrag bestätigt werden)
-ggf. Gehaltsnachweis
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeDer Antrag muss im Monat vor der Aufnahme in der Kindertagesstätte oder dem Hort beim Kreisjugendamt eingereicht werden.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeRichtlinie für die Berechnung des Elternbeitrages für Kindertagesstätten
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeUnterstützende Institutionen
Zuständiges Jugendamt des Kreises oder der Stadt.
Bemerkungen
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden