Beglaubigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland
Leistungsbeschreibung
Wer auf Auslandsreisen aus medizinischen Gründen auf Medikamente angewiesen ist, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, braucht eine entsprechende Bescheinigung vom behandelnden Arzt. Diese Bescheinigung muss vom örtlich zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt sein und muss auf der Reise mitgeführt werden.
Wir beglaubigen die Bescheinigungen von Bürgerinnen und Bürgern die im Landkreis Südliche Weinstraße oder der Stadt Landau wohnhaft sind.
Die Beglaubigung ist kostenpflichtig. Die Beglaubigungsgebühr beträgt 9,00 €. Die Gebühr ist in bar zu entrichten.
Termine zur Beglaubigung sind zwingend telefonisch unter 06341 940-603 zu vereinbaren.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen sowie die Bescheinigungsvordrucke erhalten Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Broschüre „Meine Gesundheit zuerst_Cannabis“_2024_FINAL.pdf
Poster_Plakat_Cannabis_Oberrhein_2024.pdf
Anträge / Formulare