Elternbeitrag festsetzen (Tagespflege)
Leistungsbeschreibung
Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in der Kindertagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII wird gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII ein öffentlich-rechtlicher Kostenbeitrag in pauschalierter Form erhoben.
Die Elternbeiträge werden vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also dem zuständigen Jugendamt festgesetzt.
Voraussetzungen
Die Elternbeiträge sind zu staffeln. Kriterien für die Staffelung sind:
- das Einkommen der Eltern
- die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, welche bei der Familie wohnen
- die wöchentliche Betreuungszeit des Kindes durch die Tagespflegeperson
Bei Familien mit geringem/keinem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz erlassen werden. Siehe hierzu Hinweise "Elternbeitrag-Übernahme".
Das zuständige Jugendamt kann Sie hierzu beraten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate vor Betreuungsbeginn bei verheirateten bzw. zusammenlebenden Eheleuten/Eltern, von beiden Elternteilen
- Bei Alleinerziehenden lediglich die Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate des Elternteils bei dem das Kind lebt.
- Bei Selbstständigen benötigen wir den letzten Steuerbescheid.
- Bei Beginn oder Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit einen vorläufige Verdienstbescheinigung.
- Sollte Ihr Netto-Einkommen abzüglich 25% über der 2.500,01 Euro Grenze liegen, benötigen wir keine Verdienstnachweise.
- Nachweise über Höhe des Unterhalts bzw. Nachweis über Unterhaltsvorschuss
- Nachweise von Leistungen (wie Leistungen der Agentur für Arbeit, Elterngeld usw.)
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss spätestens vor Beginn der Eingewöhnung schriftlich beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.
Rechtsgrundlage
-Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege
-§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Anträge / Formulare
Unterstützende Institutionen
Zuständiges Jugendamt des Kreises Südliche Weinstraße
Bemerkungen
Es besteht die Möglichkeit, dass die Kostenbeiträge ganz oder teilweise vom Jugendamt übernommen werden, zuerst muss jedoch der Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages gestellt werden.