Elternbeitrag übernehmen (Tagespflege)

  • Leistungsbeschreibung

    Ist die Zahlung eines Elternbeitrages individuell nicht zumutbar (z.B. weil das Einkommen der Eltern zu gering ist), kann ein Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages gestellt werden. 

  • Verfahrensablauf

    Zunächst muss der Antrag auf Berechnung des Elternbeitrages vorliegen und erst danach kann der Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages gestellt werden. 

  • Voraussetzungen

    Damit Elternbeiträge erlassen oder vom zuständigen Jugendamt übernommen werden können, müssen sie für die Eltern unzumutbar sein. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn: 

    • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) erhalten - Grundsicherung für Arbeitssuchende, 
    • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des 12. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) - Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter- oder 
    • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder 
    • wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6 a des Bundeskindergeldgesetzes oder 
    • wenn die Eltern des Kindes Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.

    Unzumutbar kann ein Elternbeitrag  aber auch dann sein, wenn das Einkommen als solches sehr niedrig ist, aber z.B. kein Antrag auf Zahlung eines Wohngeldes gestellt wurde. 


  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    vollständig ausgefüllter Antrag auf Erlass des Elternbeitrages mit entsprechenden Belegen. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Erlass ist mit dem Antrag auf Tagespflege zu stellen. 

  • Rechtsgrundlage

    -Satzung des Landkreises Südliche Weinstraße über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege

    -§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

  • Anträge / Formulare

    Antrag auf Erstattung des Elternbeitrages für Tagespflege

  • Unterstützende Institutionen

    Zuständiges Jugendamt des Kreises Südliche Weinstraße

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