BAföG für schulische Ausbildungen
Leistungsbeschreibung
Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt junge Menschen dabei, eine schulische Ausbildung zu absolvieren und gleichzeitig ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
WER hat Anspruch auf BAföG?
Eine Ausbildungsförderung nach dem BAföG können Schüler erhalten, die eine schulische Ausbildung an Berufsfachschulen, Höheren Berufsfachschulen und Fachschulen, die einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, absolvieren. Dies gilt ebenso für Fachoberschulen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.
Auch der Besuch von Abendschulen und Kollegs, höheren Fachschulen und Hochschulen kann gefördert werden.
WIE hoch ist der Förderbetrag?
Der monatliche Zuschuss kann je nach Höhe des Elterneinkommens bis zu 276,00 € für Schüler, die noch bei den Eltern wohnen, und bis zu 666,00 € für auswärts wohnende Schüler betragen.
Bei dem Förderbetrag handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Verfahrensablauf
WIE kann BAföG beantragt werden?
- Online-Antrag unter BAföG Digital
- per E-Mail mit pdf oder jpg (an die v. g. E-Mail-Adressen)
- Formblätter unter www.bafoeg.de
- Fax an Nr. 06341-940 7745 oder 7746
- per Post
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (Formblatt 01)
- Aktuelle Vermögensnachweise (Kontoauszüge)
- Schulbescheinigung (Formblatt 02)
- Einkommenserklärungen der Eltern (Formblätter 03) mit Einkommensnachweisen aus dem vorletzten Kalenderjahr (Einkommensteuerbescheid)
- ggfs. weitere Nachweise
- Formblätter unter www.bafoeg.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung sollte spätestens im ersten Ausbildungsmonat erfolgen, ansonsten kann die Förderung erst ab dem Antragsmonat gewährt werden.