Aufstiegs-BAföG für Weiterbildungen
Leistungsbeschreibung
Das Aufstiegs-BAföG ist ein Förderangebot für alle Menschen, die eine berufliche Fortbildung anstreben, zur finanziellen Unterstützung während der Maßnahme.
Es beinhaltet bei Vollzeitmaßnahmen den monatlichen Beitrag zum Lebensunterhalt und falls Lehrgangs- und Prüfungsgebühren anfallen, die anteilige Übernahme dieser Kosten sowie die Vergabe eines Darlehens über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Teilzeitmaßnahmen werden nur die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst.
WER hat Anspruch auf Aufstiegs-BAföG?
Eine Förderung der Aufstiegsfortbildung nach dem AFBG können Personen erhalten, die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und sich auf einen höherwertigen Fortbildungsabschluss vorbereiten.
WIE hoch ist der Förderbetrag?
Der monatliche Unterhaltsbeitrag kann bis zu 882,00 € betragen, inklusive Zuschuss zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen 1.019,00 €.
Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
Der Maßnahmebeitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (inkl. Meisterstück) besteht zu 50 Prozent aus einem Zuschussanteil und zu 50 Prozent aus einem Darlehensanteil. Bei bestandener Prüfung wird die Hälfte des Darlehens erlassen.
Verfahrensablauf
- Online-Antrag über AFBG digital
- per E-Mail mit pdf oder jpg (an die v. g. E-Mail-Adressen)
- Formblätter unter www.aufstiegs-bafoeg.de
- Fax an Nr. 06341-940 7745 oder 7746
- per Post
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag (Formblatt A)
- Angaben zum Einkommen und Vermögen (Formblatt A 1) sowie aktuelle Vermögensnachweise (Kontoauszüge)
- Bescheinigung der Fortbildungsstätte (Formblatt B)
- Bestätigung der Prüfungsstelle (Formblatt Z)
- Fotokopie des Abschlusszeugnisses der vorherigen Ausbildung
- ggfs. weitere Nachweise
- Formblätter unter www.aufstiegs-bafoeg.de
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung sollte spätestens im ersten Fortbildungsmonat erfolgen, ansonsten kann die Förderung erst ab dem Antragsmonat gewährt werden.