Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Leistungsbeschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeWeitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie unter FAQ zur Schuleingangsuntersuchung (SEU) in Rheinland-Pfalz_20250506.pdf
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeDie zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt im Vorjahr der Einschulung alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Auch nicht schulpflichtige, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldete Kinder, sog. „Kann-Kinder“, werden benannt.
Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern dann über den Untersuchungstermin.
Die Schulen erhalten über das Untersuchungsergebnis eine schriftliche schulärztliche Stellungnahme.
Die Grundschulen werden auch über die Kinder informiert, deren Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule die Eltern über weitere Maßnahmen.
Voraussetzungen:
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August des Einschuljahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch an der zuständigen Grundschule angemeldet sein.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Kurztext
Alle Kinder, die zur Schule angemeldet sind, müssen vor Schulbeginn an einer schulärztlichen Untersuchung teilnehmen.
Typisierung
4Status Katalogeintrag
6Anträge / Formulare
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - arabisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - bulgarisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - deutsch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - englisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - farsi
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - französisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - italienisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - polnisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - rumänisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - russisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - türkisch
- Fragebogen zur Schuleingangsuntersuchung - ukrainisch