Abfallrecht

  • Leistungsbeschreibung

    Die Überwachung der ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung von Abfällen obliegt grundsätzlich der unteren Abfallbehörde, soweit diese Aufgaben nicht dem Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft zugeordnet sind; dieser kümmert sich grundsätzlich um alle Themen, die mit der Organisation und Durchführung der Müllabfuhr zu tun haben. Die Untere Abfallbehörde ist dagegen zuständig für die Überwachung der gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen oder Anordnungen zur Verhinderung des unsachgemäßen Umgangs mit gefährlichen Abfällen, wie etwa Asbest.

    Im Detail umfasst der Aufgabenbereich der Unteren Abfallbehörde insbesondere folgende Rechtsgebiete:

    Verpackungsgesetz
    Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
    Unsachgemäßer Umgang  mit Asbest
    Gewerbeabfallverordnung
    Batteriegesetz
    Elektro- und Elektronikgerätegesetz
    Altfahrzeugverordnung

    Bei Fragen zur Müllabfuhr und Entsorgung einzelner Abfallarten melden Sie sich bitte beim Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft

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