Abfallrecht
Leistungsbeschreibung
Die Überwachung der ordnungsgemäßen und umweltgerechten Entsorgung von Abfällen obliegt grundsätzlich der unteren Abfallbehörde, soweit diese Aufgaben nicht dem Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft zugeordnet sind; dieser kümmert sich grundsätzlich um alle Themen, die mit der Organisation und Durchführung der Müllabfuhr zu tun haben. Die Untere Abfallbehörde ist dagegen zuständig für die Überwachung der gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen oder Anordnungen zur Verhinderung des unsachgemäßen Umgangs mit gefährlichen Abfällen, wie etwa Asbest.
Im Detail umfasst der Aufgabenbereich der Unteren Abfallbehörde insbesondere folgende Rechtsgebiete:
Verpackungsgesetz
Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
Unsachgemäßer Umgang mit Asbest
Gewerbeabfallverordnung
Batteriegesetz
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
AltfahrzeugverordnungBei Fragen zur Müllabfuhr und Entsorgung einzelner Abfallarten melden Sie sich bitte beim Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft