Kita Bau
Leistungsbeschreibung
Nach § 27 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) vom 03.09.2019 hat sich der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe entsprechend seiner Verantwortung für die Sicherstellung eines ausreichenden und bedarfsgerechten Platzangebotes an der Aufbringung der notwendigen Kosten angemessen zu beteiligen.
Voraussetzungen
Die kommunalen, freien und anderen Träger von Tageseinrichtungen sind antragsberechtigt unter folgenden Voraussetzungen:
1. die Einrichtung müssen im Bedarfsplan aufgenommen worden sein oder werden aufgenommen
2. die/der Antragsberechtigte muss bereit und in der Lage sein, eine bedarfsgerechte und geeignete Einrichtung zu schaffen und einen angemessenen Eigenanteil zu erbringen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Siehe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Südliche Weinstraße (5.6)
Welche Fristen muss ich beachten?
Zuwendungsanträge können jederzeit gestellt werden; sofern die Maßnahme im folgenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden soll, sind die Anträge auf Gewährung von Kreiszuwendungen spätestens bis zum 30.06. vorzulegen.
Antragsunterlagen auf Kreis- und Landesförderung zusammen spätestens jeweils zum 1. des vorvergangenen Monats vor dem maßgeblichen Stichtag für die Landesförderung einzureichen.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Südliche Weinstraße
- Landesgesetzes über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTaG)
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Anträge / Formulare
- Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Südliche Weinstraße
- Antrag auf Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns (VZMB) gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu den Baukosten der Tageseinrichtungen für Kinder im Landkreis Südliche Weinstraße
- Baufortschrittsanzeige gemäß der Richtlinie des Landkreises Südliche Weinstraße in seiner jeweils gültigen Fassung
- Schlussverwendungsnachweis gemäß der Richtlinie des Landkreises Südliche Weinstraße in seiner jeweils gültigen Fassung
Unterstützende Institutionen
Zuständiges Jugendamt des Kreises Südliche Weinstraße