„Für Menschen mit Erkrankungen oder Behinderungen, die nicht mehr eigenständig in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln, und wenn keine bevollmächtigte Person zur Verfügung steht, bietet die gesetzliche Betreuung eine wertvolle Unterstützung,“ erklären Landaus Sozialdezernentin Lena Dürphold und der Landrat des Landkreises SÜW, Dietmar Seefeldt. Die erweiterte Unterstützung sei aber ein gutes Instrument, um das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu stärken und erstmal zu versuchen, den Personen mit niedrigschwelligen und zeitlich begrenzten Maßnahmen unter die Arme zu greifen, bevor eine gesetzliche Betreuung notwendig werde. „Wir freuen uns darum sehr, dass wir für dieses wichtige Modellprojekt ausgewählt worden sind. Mit der Entscheidung, sich für das Modellprojekt zu bewerben und zur Entwicklung der „erweiterten Unterstützung“ beizutragen, unterstreicht die Betreuungsbehörde ihren Einsatz für eine fortschrittliche und bürgernahe Betreuungspraxis.“
Finanziell gefördert wird das Projekt durch das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße.