Agri-PV-Anlagen kombinieren eine Photovoltaik-Anlage zur Stromgewinnung mit einer darunterliegenden landwirtschaftlichen Nutzfläche. Durch die Beschattung kann ein für die Umgebung positives Mikroklima unter den Modulen entstehen, es kann kühler und feuchter sein als auf benachbarten Feldern. „Wir haben sehr gute Böden in Offenbach. Aber immer längere Trocken- und Hitzeperioden machen auch ihnen zu schaffen. Deshalb habe ich nach einer energieeffizienten Möglichkeit gesucht, wie ich einen Teil meines Feldes nicht nur beschatten, sondern auch bewässern kann“, berichtete Ralf Gensheimer vor Ort.
Kein Grundwasser notwendig
Rund 4000 Solarmodule à 425 Watt hat der Landwirt auf seinem Gelände verbaut. Das führe zu einem Jahresertrag von rund 1700 Megawattstunden (MWh). Befestigt sind die Module über Erdanker. „Ich wollte den Einsatz von Beton vermeiden“, erklärte Gensheimer. Zusätzlich zur Agri-PV-Anlage hat er drei Regenwassertanks an den Rand des Geländes platziert mit einem Fassungsvermögen von je 500.000 Litern. „Damit kann ich den Gemüsebau unter der PV- Anlage und einen Teil meiner benachbarten Gewächshäuser, ohne Grundwasser zu entnehmen, bewässern“, so Gensheimer. Der Vorteil: „Die Pflanzen wachsen besser, da Regenwasser weicher ist. Dabei werden Nährstoffe freigesetzt, die Grundwasser wegen seines hohen pH-Werts nicht aufweist.“
Rund 1,7 Millionen Euro hat der Landwirt nach eigenen Angaben in seine Anlage mit Ost-West-Ausrichtung investiert. Von zwei Hektar Fläche seien somit 40 Prozent beschattet. Noch ist die Anlage nicht in Betrieb. Das hat mit der Gesetzgebung zu tun, wie Biolandwirt Gensheimer erläutert: „Aktuell steht die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für das durch die Bundesregierung vor über einem Jahr beschlossene ,Solarpaket 1‘ im Erneuerbare-Energien-Gesetz noch aus. In diesem Solarpaket sind bessere Vergütungssätze für Agri-PV-Anlagen festgelegt, um dem höheren Investitionsaufwand gegenüber normalen Freiflächenanlagen Rechnung zu tragen.“ Mit der Inbetriebnahme will der Landwirt warten, bis das Solarpaket in Kraft getreten ist. Denn grundsätzlich lohne sich das Vermarkten des überschüssigen Stroms auf anderem Wege als über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derzeit nicht. Hinzu komme, dass aktuell über das EEG nur Neuanlagen gefördert würden, sodass seine neue Anlage weiterhin stillstehen müsse, um als neu zu gelten. „Das ist sowohl ökologisch als auch finanziell betrachtet sehr schmerzlich für uns. Wir hoffen deshalb sehr, dass das ,Solarpaket 1‘ bald in Kraft tritt und wir unsere Anlage wie geplant nutzen zu können“, so der Biobauer.
Beteiligt am Genehmigungsverfahren waren in der Kreisverwaltung SÜW die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde sowie außerhalb der Kreisverwaltung die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
