Im Antrag heißt es: „Der Landkreis Südliche Weinstraße ist in besonderem Maße durch Weinbau und Tourismus geprägt. Beide Wirtschaftszweige sind eng miteinander verflochten und bilden eine zentrale Grundlage für die regionale Identität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises. Die Gastronomie spielt hierbei eine wesentliche Rolle – sie ist sowohl für den Absatz regionaler Weine als auch für die touristische Attraktivität unserer Region von zentraler Bedeutung. Gerade in Zeiten, in denen sowohl der Weinbau als auch die Gastronomie durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheiten unter Druck stehen, ist es Aufgabe der Kommunalpolitik, unterstützende Rahmenbedingungen zu schaffen und bürokratische und finanzielle Belastungen zu reduzieren. Die Schankerlaubnissteuer ist eine solche Belastung, die zudem kaum noch zeitgemäß ist.“
Das Finanzreferat der Kreisverwaltung SÜW hatte für die Beschlussvorlage zusammengestellt, wie hoch die Erträge für den Landkreis aus dieser Steuer zuletzt waren. Im 5-Jahres Durchschnitt von 2020 bis 2024 betrugen sie 97.000 Euro pro Jahr. Von 2015 bis 2024 waren es jährlich im Schnitt 135.000 Euro. Bei der Steuer handelte es sich um eine am Umsatz und der Fläche des Ausschanks orientierte Abgabe, die für alle Stellen mit Schankerlaubnis einmal fällig wurde, also überall dort, wo Alkohol ausgeschenkt werden durfte. Bis zum 31. Dezember 2025 erteilte Gestattungen oder Erlaubnisse werden wie bisher abgerechnet.
