Achtung beim Zustellen der Briefwahl
Die Wahlbriefe der Landratswahl müssen bei der jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung eingehen, während die Wahlbriefe für die am gleichen Tag stattfindende Bundestagswahl an die Kreisverwaltung gesendet oder dort eingeworfen werden müssen. Die Umschläge sind entsprechend für die Post adressiert. Wer die Briefwahl jedoch selbst bei der Verwaltung abgeben will, zum Beispiel, weil die Unterlagen erst kurz vorm Wahltag ausgefüllt wurden und der Postversand zu knapp werden würde, muss beim Selbst-Zustellen auf die richtige Abgabestelle achten.
