All diese Fragen können in einer Vorsorgevollmacht beziehungsweise in einer Patientenverfügung geregelt werden. Wo die Unterschiede in der Vorsorge liegen und was es zu beachten gilt, um zur passenden Vorsorge zu kommen, darüber informiert Johannes Pfeiffer vom AWO Betreuungsverein SÜW e.V. im Wohnpark Südliche Weinstraße, Tischbergerstraße 4, Bad Bergzabern am Mittwoch, 2. April, um 17 Uhr. Alle Interessierten sind willkommen.
Weder Freunde noch Angehörige haben ohne spezielle Vollmacht das Recht, stellvertretend zu handeln oder zu entscheiden. Fehlt eine Vollmacht, bestellt das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuungsperson. Das kann eine Person aus dem Kreis der Angehörigen sein, muss aber nicht.
Da die eigene Recherche im Internet für die eigene Vorsorge für viele frustrierend und häufig nicht zielführend ist, informieren die Betreuungsvereine kostenfrei und praxisnah über die Vorsorgemöglichkeiten. In vielen Fällen ist auch der Gang zum Notar oder der Notarin nicht unbedingt notwendig.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung zum Vortrag notwendig. Entweder unter vhs-suew.de, per E-Mail an judith.hammer@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter 06341 940187. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Rückfragen können unter 06341 918281 an den AWO Betreuungsverein gerichtet werden.
