EWW informiert: Speisereste und Küchenabfälle aus Gastronomie und Gewerbe gehören nicht in die Biotonne – und auch nicht in den Restmüll


Die Abfallberaterinnen des EWW stehen jetzt auch allen, die gewerblich Lebensmittel verarbeiten, als Ansprechpartnerinnen zu den geltenden Regelungen der Abfalltrennung gern zur Verfügung. Wer Fragen zum Entsorgen von Speiseresten und Küchenabfällen aus der Gastronomie und dem Gewerbe hat, kann sich telefonisch bei ihnen unter 06341 940-429 oder -428 sowie per E-Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de melden. Denn ob Imbissbude, Restaurant oder Straußwirtschaft – überall dort, wo Speisen zubereitet oder serviert werden, entstehen Abfälle. Deren Entsorgung unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben.

Keine kommunale Biotonne – Entsorgungsfachbetriebe sind gefragt
Speisereste und Küchenabfälle aus gastronomischen Betrieben und lebensmittelverarbeitenden Bereichen dürfen nicht über die kommunale Biotonne entsorgt werden, wie sie für Privathaushalte vorgesehen ist. Auch die Restmülltonne ist hierfür nicht geeignet. Der Grund: In der Gastronomie und im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe fallen deutlich größere Mengen an Abfällen an, die häufig tierische Bestandteile enthalten. Diese unterliegen strengen Hygiene- und Seuchenschutzvorschriften. Gesetzliche Grundlagen hierfür bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV). „Eine für Lebensmittelabfälle ausgelegte Anlage ist einfach etwas Anderes als die auf Bioabfall aus Privathaushalten ausgerichteten Kompost- oder Vergärungsanlagen, insbesondere wegen des bei Lebensmittelabfällen besonders wichtigen Erhitzens zum Abtöten von Keimen“, erklärt der Werkleiter Mäckel.

Die technischen Voraussetzungen kommunaler Bioabfallanlagen seien nicht darauf ausgelegt, solche Abfälle hygienisch zu verarbeiten. Daher müssen Speisereste und Küchenabfälle laut Gesetz einem zertifizierten privaten Entsorgungsfachbetrieb übergeben werden. Ein entsprechender Vertrag ist verpflichtend und muss bei Kontrollen vorgelegt werden können.

Umgekehrt bedeutet das: Die kommunale Biotonne ist ausschließlich für Bioabfälle aus Privathaushalten (Essensreste, auch mit geringen Mengen von Fleisch und Wurst) sowie pflanzliche Abfälle vom Wohngrundstück vorgesehen.

Vermeidung statt Entsorgung: Der beste Abfall ist der, der gar nicht anfällt
Eine korrekte Abfalltrennung ist wichtig, um Bioabfälle verwerten und wieder in den Kreislauf einspeisen zu können, wie etwa in Form von hochwertigem Biogas oder sauberem und unbelastetem Kompost. Doch noch wirkungsvoller ist es, Abfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Angepasste Portionsgrößen, zum Beispiel für Kinder oder ältere Menschen, helfen vielerorts bereits jetzt, unnötige Reste zu vermeiden. Die Profis wissen außerdem natürlich, wie wichtig bedarfsgerechter Einkauf und gute Kalkulation der benötigten Lebensmittelmengen sind. Im privaten Haushalt gilt ebenso wie in größeren Betrieben: Wer möglichst genau plant, was voraussichtlich gebraucht wird, reduziert nicht nur Abfall, sondern schont auch Ressourcen und trägt aktiv zur Nachhaltigkeit bei.

Auf dem richtigen Weg.