EWW informiert: WertstoffWirtschaftszentren nehmen ab sofort auch LV-Batterien an – Weiterhin Handel zur Rücknahme verpflichtet


Akkus von elektrisch betriebenen PKW sowie Starterbatterien und Batterien von Hybrid-PKW zählen nicht dazu, sondern müssen über den Handel oder über die jeweils zuständigen Fachbetriebe, zum Beispiel Kfz-Werkstätten, Autohäuser oder zertifizierte Entsorgungsunternehmen, zurückgegeben werden.

Verpflichtung des Handels zur Rücknahme bleibt bestehen
Der Handel ist gesetzlich verpflichtet, Altbatterien jeglicher Form zurückzunehmen. Die Pflicht ergibt sich aus dem Grundsatz der Produktverantwortung: Wer Batterien in Verkehr bringt, muss auch deren ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung sicherstellen. Verbraucherinnen und Verbraucher können Batterien daher direkt im Handel zurückgeben – in der Regel dort, wo Batterien verkauft werden. Dies betrifft Supermärkte und Drogerien mit Batterieangebot, Elektrofachmärkte und Baumärkte, Fahrradgeschäfte und Händler von E-Bikes beziehungsweise -Rollern, sowie Online-Händler, die Batterien vertreiben (Rücksendung erfolgt meist über entsprechende Systeme). Die Rückgabe erfolgt kostenlos und ohne Kaufpflicht.

Fachgerechte Entsorgung zum Schutz von Mensch und Natur
Die fachgerechte Sammlung und Entsorgung von Altbatterien verhindert, dass schädliche Stoffe in Boden und Grundwasser austreten, was Mensch und Umwelt schaden kann. Gleichzeitig werden wertvolle Rohstoffe wie Nickel, Kobalt oder Lithium zurückgewonnen und dem Kreislauf wieder zugeführt. „Durch die Rückgabe von Altbatterien und -akkus leisten die Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft“, hebt Rolf Mäckel, Werkleiter des EWW hervor.

Auf dem richtigen Weg.