Blick zurück
Zum 1. März 2021 führte die Kreisverwaltung für den Landkreis Südliche Weinstraße erstmals ein „schlüssiges Konzept“ zur Regelung der Kosten der Unterkunft im Rahmen der Sozialhilfe ein. Damals waren, um die angemessenen Kosten einer Unterkunft im gesamten Landkreis zu ermitteln, ebenfalls Vermieterinnen und Vermieter befragt worden.
Das „schlüssige Konzept“ wirkt sich auf Sozialleistungen aus.
Vermieterinnen und Vermieter, die den Fragebogen erhalten haben, können sich bei Rückfragen über die Kontaktdaten im Anschreiben an das durchführende Unternehmen wenden oder an Michaela Endys, Leiterin der Abteilung „Soziales“ bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, Telefon: 06341 940-700, E-Mail: Michaela.Endys@suedliche-weinstrasse.de.
