Alle Hühner und Puten eines Bestandes sind gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände. Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz erreicht wird. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer beziehungsweise die Besitzerin Nachweise zu führen (Impfbescheinigung).
Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand verbracht oder eingestellt oder auf Geflügelmärkte, -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art gebracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind, aus der hervorgeht, dass der Herkunftsbestand der Tiere, im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand, regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.
Wer gegen diese Impfpflicht für Hühner und Puten verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wenn durch die Nichtimpfung andere Bestände infiziert werden, sind Regressforderungen möglich.
Die Impfung kann über das Trinkwasser oder mit einem Aerosolspray erfolgen. Bei diesen Impfformen müssen spätestens alle drei Monate Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden, damit ausreichende Immunität erreicht wird. Eine Einzeltierimpfung per Injektion in die Muskulatur bringt eine länger andauernde Immunität gegen die ND, ist aber aufwändiger. Anfangs muss dabei eine Auffrischungsimpfung nach vier Wochen verabreicht werden, danach reichen jährliche Wiederholungen der Impfinjektion aus.
Die Newcastle-Krankheit
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Krankheit sorgt für großes Tierleid: Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion.
Für Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Sie können sich in seltenen Fällen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken (Zoonose) und bekommen dann meist eine Bindehautentzündung, die aber bald zurückgeht.
Weitere Informationen gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unter www.fli.de. Auf dieser Webseite können Interessierte unter anderem die Aufzeichnung eines Webinars von Ende März anschauen, das sich um die Newcastle-Krankheit und um die Geflügelpest gedreht hat. Der Direktlink dazu lautet www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/tiergesundheit-aktuell-das-fli-informiert-ueber-newcastle-krankheit.
Der Verbund
Die Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis bilden gemeinsam den Tierseuchenverbund Rheinpfalz.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis.
