Für die Bürgerinnen und Bürger in Rohrbach bedeutet dies, dass sie das Wasser wieder nutzen können, allerdings mit Einschränkungen. Das heißt, es muss vor der Nutzung mindestens drei Minuten sprudelnd gekocht werden, und kann nach dem Abkühlen für folgende Zwecke genutzt werden:
- zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Senioren und Erkrankte
- zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
- zum Zähneputzen
- zu medizinischen Zwecken wie zur Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.
- zur Herstellung von Eiswürfeln.
Die Körperpflege – also Waschen, Duschen, Baden – kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird beziehungsweise nicht auf offene Wunden gelangt.
Für die Toilettenspülung, die Waschmaschine und die Spülmaschine wird kein abgekochtes Wasser benötigt. Es ist darauf zu achten, dass das Wasser aufgrund der Chlorung nicht für Aquarien genutzt werden sollte.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Herxheim und das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße informieren, sobald das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann. Auf der Webseite der Verbandsgemeinde Herxheim gibt es fortlaufend aktuelle Informationen, unter www.vg-herxheim.de.
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Verbandsgemeinde Herxheim und des Landkreises Südliche Weinstraße.
