Die kirchlichen Träger erhielten zwar 99 Prozent der anerkannten Personalkosten und einen Sachkostenzuschlag von 3,5 Prozent. Doch die tatsächlichen Kosten für den Betrieb einer Kita liegen natürlich merklich darüber. Diese Mehrkosten trügen allein die Jugendämter, heißt es in der Erklärung. Gleichzeitig seien die kirchlichen Träger aufgrund sinkender Kirchensteuereinnahmen, erheblicher Teuerungen nicht länger in der Lage, die Tageseinrichtungen trotz kommunaler Zuschüsse zu finanzieren.
Die finanziellen Folgen
Dass die Landkreise in Rheinland-Pfalz seit der Einführung des neuen Kita-Gesetzes im Jahr 2021 den Großteil der Personalkosten freier und kirchlicher Träger übernehmen, die nicht durch Landesmittel gedeckt sind, macht sich auch im Landkreis Südliche Weinstraße deutlich bemerkbar. Insgesamt ist der finanzielle Aufwand für die Kita-Personalkosten in den vergangenen Jahren für alle an den Kosten Beteiligten eklatant gestiegen: Lagen diese im Landkreis Südliche Weinstraße 2013 noch bei rund 27 Millionen Euro, wuchs der Betrag in den Folgejahren stetig an. Im Jahr 2022 lagen sie bereits bei rund 43 Millionen Euro, 2025 bei circa 57 Millionen Euro. „Damit haben sich die Kosten in diesem Bereich in zwölf Jahren mehr als verdoppelt! Der Kreis möchte sich bestimmt nicht vor seiner Pflicht drücken und sich auch weiterhin an den Kita-Personalkosten beteiligen. Doch die immense Kostenlast – und das betrifft generell und insbesondere für die Bereiche Jugend, Soziales und Schule –, ist für uns nicht mehr länger tragbar“, so Landrat Dietmar Seefeldt. Der Landkreis plane für das Jahr 2026 mit einem Rekorddefizit in Höhe von 18,7 Millionen Euro, wovon voraussichtlich 80 Prozent in die drei genannten Bereiche fließen werden.
Auch beim Neujahrsempfang des Landkreises SÜW im Januar hatte Seefeldt die Kita-Personalkosten und den gemeinsamen Vorstoß der öffentlichen und kirchlichen Träger thematisiert. Das Kita-Gesetz müsse grundlegend neugestaltet werden, betonte der Landrat an dem Abend.
Die Forderungen der „Landauer Erklärung“
In dem gemeinsamen Papier fordern die Träger die Landesregierung auf, die finanzielle Beteiligung des Landes an der Kita-Finanzierung deutlich zu erhöhen – insbesondere bei den Personalkosten. Dies könne sowohl durch eine Anhebung der Landesbeteiligungsquote als auch durch die gesetzliche Festlegung eines klaren, tragfähigen Trägereigenanteils erfolgen. Zudem fordern sie vom Land, verbindliche und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Verhandlungspartnerinnen und -partnern ermöglichen, zu einer dauerhaften und fairen Einigung zu gelangen. Die dritte Forderung besteht darin, dass das Land das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) konsequent umsetzen soll, auch in der Verantwortung gegenüber den freien Trägern, die staatliche Aufgaben übernehmen und damit wesentliche Verantwortung für die frühkindliche Bildung tragen.
Ohne diese Schritte werde die Trägervielfalt in Rheinland-Pfalz unweigerlich gefährdet – und zahlreiche kirchliche Träger würden den Betrieb ihrer Einrichtungen nicht mehr aufrechterhalten können. „Für eine faire Finanzierung, für verlässliche Partnerschaft und für die Sicherung der vielfältigen Kinder- und Familienlandschaft in Rheinland-Pfalz bitten wir Sie daher dringend: Handeln Sie jetzt!“, heißt es abschließend in der „Landauer Erklärung“.
