Wer seinen Bescheid mit dem Vorjahresexemplar vergleicht, wird feststellen: Die deutlich gesenkten Gebühren aus dem Jahre 2024 haben trotz steigender Entsorgungskosten Bestand. Möglich macht dies die weiterhin sparsame Wirtschaftsführung, eine vorsichtige und vorsorgende Kalkulation, verlässliche Grundlagenzahlen, die korrekte Erfassung und Berechnung aller Müllgefäße sowie nicht zuletzt die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger bei Abfalltrennung und Abfallvermeidung. „Wir freuen uns, in Zeiten der allgegenwärtigen Preissteigerungen die Müllgebühren weiterhin auf niedrigem Niveau halten zu können“, so Landrat Dietmar Seefeldt.
Bitte Angaben im Bescheid prüfen
Der EWW bittet darum, die im Bescheid enthaltenen Angaben zu kontrollieren, insbesondere die Behälternummern. Diese Nummern müssen mit denjenigen auf den weißen Aufklebern, die seitlich auf den im Haushalt vorhandenen Mülltonnen kleben, übereinstimmen. Abweichungen sind dem EWW bitte postalisch, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen (Eigenbetrieb WertstoffWirtschaft, An der Kreuzmühle 2, 76829 Landau, E-Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de, Telefon 06341/940-440).
Die Jahresbescheide 2026 basieren auf dem Datenbestand vom 17. Dezember 2025, der Kontostand bezieht sich auf den 15. Dezember. Änderungen, die dem EWW danach gemeldet wurden, werden mit dem ersten Änderungsbescheid, der Mitte Januar versendet werden wird, korrigiert. Daher bittet der Eigenbetrieb, dessen Telefonleitungen in den ersten Wochen des Jahres erfahrungsgemäß stark ausgelastet sind, in solchen Fällen bitte den Änderungsbescheid abzuwarten.
Jedes Jahr gehen bis Mitte Februar zahlreiche Rückfragen und Änderungswünsche bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Eigenbetriebes WertstoffWirtschaft ein, sodass es dazu kommen kann, dass Anruferinnen und Anrufer telefonisch nicht durchkommen. Daher empfiehlt der EWW, Anfragen per Mail an eww@suedliche-weinstrasse.de zu senden, alternativ ist auch ein Brief an die oben genannte Adresse oder ein Fax an 06341 940 503 möglich.
SÜW-WertstoffApp
Alles auf einen Blick, insbesondere die aktuellen Wertstoffkalender, bietet auch die SÜW-Wertstoff-App, die aufs Handy geladen werden kann. Mehr unter www.suedliche-weinstrasse.de/wertstoffapp oder einfach den QR-Code auf dem Jahresbescheid rechts unten mit dem Handy scannen.
Gegebenenfalls Daueraufträge anpassen
Der EWW bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die aktuellen Gebühren im Jahresbescheid mit dem eingereichten Dauerauftrag zu vergleichen und gegebenenfalls anzupassen. Insbesondere Mieterinnen und Mieter sollen sich die korrekten Beträge von den Vermietenden Vermietern nennen lassen, um Überzahlungen zu vermeiden.
SEPA-Mandat einrichten
Eine einfache Möglichkeit zu zahlen bietet ein SEPA-Lastschriftmandat, wie es bereits mehr als 85 Prozent der Gebührenzahlerinnen und -zahler im Landkreis SÜW nutzen. Neben zuverlässiger und pünktlicher Begleichung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ist diese Lösung kostengünstig und jederzeit widerrufbar. Ein solches SEPA-Mandat ist auf der Rückseite des Bescheids abgedruckt als Vorlage für alle, die bisher noch kein solches Mandat nutzen.
Das ausgefüllte Dokument kann postalisch oder als Handyfoto beziehungsweise Scan an die E-Mail-Adresse eww@suedliche-weinstrasse.de gesendet werden. Ein Fax an die Nummer 06341 940503 ist ebenfalls möglich. In allen Fällen ist es wichtig, dass die Unterschrift erkennbar ist.
Zur Versendung per Mail weist der EWW darauf hin, dass keine Gewähr für den Datenschutz beim E-Mail-Versand übernommen werden kann. Wer das SEPA-Mandat per Post sendet, macht am besten eine Kopie des Vordrucks, um dieses dann auszufüllen und einzusenden. Dann bleibt der auf der Vorderseite abgedruckte Gebührenbescheid im Original zu Hause. Wer daheim keine Kopie machen, nicht scannen, abfotografieren oder faxen kann, kann sich gern beim EWW melden und erhält ein separates Blatt für das SEPA-Mandat.
