Beginn der Brutzeit: Mehrere Felsen im Pfälzerwald zum Schutz der Vögel ab 1. Februar gesperrt


Mitarbeitende beider Kreisverwaltungen bilden zusammen mit Vertretern der Pfälzer Kletterer e.V. des Deutschen Alpenvereins, des Naturschutzbundes der POLLICHIA e.V. und anderen den Arbeitskreis Klettern & Naturschutz. Anhand der Lage der Brutplätze der letzten beiden Jahre legt das Gremium die artenschutzrechtlich erforderlichen Felssperrungen des aktuellen Jahres fest. Um die entscheidenden Kenntnisse zu erlangen, sind viele Stunden ehrenamtliche Beobachtungstätigkeit vor Ort an den Felsen erforderlich. Wird eine Brut an einem noch nicht gesperrten Felsen entdeckt, wird dieser unverzüglich ebenfalls gesperrt. Ebenso wird die Sperrung an Felsen, an denen nachweislich doch nicht gebrütet wird, frühzeitig aufgehoben.

Die heimischen Bestände von Wanderfalken, Uhus und Kolkraben unterliegen üblichen natürlichen Populationsschwankungen, konnten sich in den vergangenen Jahren aber stabil entwickeln. Dazu trägt nicht zuletzt auch das Vorgehen der gezielten Felssperrungen bei.

Wer sich ehrenamtlich zum Schutz der heimischen Felsenbrüter engagieren möchte, kann sich an die Unteren Naturschutzbehörden der beiden Kreisverwaltungen wenden. Diese erteilen gerne weitere Auskünfte.

Folgende Felsen dürfen Waldbesucherinnen und -besucher in den kommenden Monaten nicht betreten:

Bereich der Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels:

  1. Asselstein
  2. Buchholzfels
  3. Dingentalturm
  4. Dimbergpfeiler
  5. Drei Felsen (Mittel- und Ostpfeiler)
  6. Hundsfels
  7. Stein Nadel
  8. Leberstein
  9. Rödelstein

Bereich der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:

  1. Rappenfels (Lauterschwaner)

Bereich der Verbandsgemeinde Landau-Land:

  1. Eußerthaler Krappenfels
  2. Has/Münzfels

Bereich der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland:

  1. Bruchweiler Geierstein
  2. Buhlsteinpfeiler
  3. Bundenthaler Turm
  4. Dürrensteine
  5. Kapellenfels
  6. Kastellfels (Rumbachtalplatte)
  7. Krähenstein
  8. Kumbdtfels Grat
  9. Lämmerfelsen
  10. Pferchfeldmassiv
  11. Rabensteine: Falk
  12. Rappenwand
  13. Retschelfels
  14. Schönauer Hirtsfels
  15. Schönauer Pfaffenfels
  16. Wöllmersbergfels

Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein:

  1. Backelstein
  2. Bavaria
  3. Burghalderfels
  4. Haselstein
  5. Luger Friedrich Südwand
  6. Stephanstürme

Bereich der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land:

  1. Lattenteichfels (westlicher und östlicher)
  2. Rotzollwand
  3. Ruppertstein

Bereich der Verbandsgemeinde Rodalben:

  1. Kippkopf – Nordmassiv

Vor Ort sind an den Zugängen der betreffenden Felsen Beschilderungen angebracht, die konkret auf den Umfang der Sperrung am jeweiligen Felsen hinweisen. Wer diese ignoriert und damit gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, kann mit einem Bußgeld belegt und strafrechtlich verfolgt werden. Der Kolkrabe ist besonders geschützt, Wanderfalke und Uhu sind sogar streng geschützt nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Es ist daher gesetzlich verboten, sie während der Brutzeit erheblich zu beunruhigen. „Akustische und visuelle Störungen, zum Beispiel auch durch Kameradrohnen, können während der Fortpflanzungszeit dazu führen, dass die Tiere ihre Brut aufgeben und die Population nachhaltig beeinträchtigt wird“, erläutern Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrätin Susanne Ganster (SWP). Sie appellieren an alle Freundinnen und Freunde des Pfälzerwalds: „Bitte halten Sie sich an die Sperrungen und nehmen Sie Rücksicht auf die schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt unseres Biosphärenreservats.“ Viele weitere Felsen im Pfälzerwald seien nicht gesperrt und eigneten sich hervorragend als alternative Ausflugsziele.

Der Verein „Pfälzer Kletterer e.V.“ informiert über die Felssperrungen und aktualisiert die Informationen im Jahresverlauf: www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste_alpha/.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Kreisverwaltung Südwestpfalz sowie des Arbeitskreises Klettern & Naturschutz.

Auf dem richtigen Weg.