Ganztagsförderung in Grundschulen ab August – Landkreis Südliche Weinstraße legt Konzept vor


Das Jugendamt Südliche Weinstraße hat jetzt ein Konzept vorgelegt, wie dieser Anspruch zusammen mit den Schulträgern – das sind bei den Grundschulen im Landkreis SÜW die Verbandsgemeinden sowie die beiden Ortsgemeinden Insheim und Klingenmünster – vom kommenden Schuljahr an umgesetzt werden kann. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Gesamtkonzept befasst, dieses kritisch hinterfragt und mit durchweg positiven Rückmeldungen zur Kenntnis genommen. Außerdem haben die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Konzept in einer Dienstbesprechung thematisiert. 

Blick zurück

In einem ersten Schritt hatte das Jugendamt seit 2024 gemeinsam mit den Schulträgern ermittelt und aufgelistet, welche baulichen Anpassungen in den Grundschulen erforderlich sind, damit die künftig anspruchsberechtigten Kinder adäquat betreut werden können. In Abstimmung mit den Verbandsgemeindeverwaltungen hat das Jugendamt anschließend einen finanziell bemessenen, baulichen Maßnahmenkatalog erstellt, der insbesondere als Grundlage dafür dient, die vom Bund bereitgestellten Basis-Fördermittel innerhalb des Landkreises aufzuteilen. Anhand des Maßnahmenplans wurden beim Land Fördermittel beantragt; erste Bewilligungsbescheide liegen den betreffenden Schulträgern bereits vor. 

Einzelheiten über die bereits bestehenden sowie die künftig zusätzlich erforderlichen Betreuungsangebote wurden in einer eigens gebildeten Arbeitsgruppe, in der sowohl das Jugendamt als auch die Verwaltungen der Schulträger einbezogen sind, gemeinsam entwickelt. Im Hinblick auf die hierfür vom Bund bereitgestellten finanziellen Mittel ist noch nicht abschließend klar, in welchem Umfang diese sogenannten Betriebsmittel vom Land an die Landkreise künftig weitergeleitet werden. Eine konkrete Mitteilung des Landes steht noch aus. 

Im vergangenen Jahr hatte der Landkreis mittels einer Befragung unter den Eltern von Kindern, die künftig das Grundschulalter erreichen, herausgearbeitet, wie hoch die Bedarfe an Ganztagsbetreuung voraussichtlich sind. Dabei hatten 64,6 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf unter der Woche angegeben, 53,1 Prozent wären auch bereit, eine Betreuung kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen. Für die Ferienzeiten lagen die Bedarfe zwischen zwölf Prozent (Weihnachtsferien) und 96 Prozent (Sommerferien). Während der Ferien benötigen die meisten Eltern kommender Grundschülerinnen und Grundschülern drei bis vier Wochen Betreuungsangebote (346 von 735 Teilnehmenden). In Kürze stehen nun Bedarfsplanungsgespräche mit allen Verbandsgemeinden an. Dabei wird abgeklärt, welcher konkrete Betreuungsbedarf für die in diesem Jahr anspruchsberechtigten Kinder vorhanden ist und wie diese Bedarfe abgedeckt werden sollen. Auf dieser Basis entsteht dann ein konkreter Bedarfsplan für den gesamten Landkreis, über den der Jugendhilfeausschuss in seiner nächsten Sitzung beraten und beschließen soll. 

Auf dem richtigen Weg.