Eine Anmeldung ist online erforderlich unter www.fokus-tierwohl.de/de/veranstaltungen. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Ina Tönnissen vom Dienstleistungszentrum ländlicher Raum Eifel unter Telefon 06561 9480-464 oder per E-Mail an ina.toennissen@dlr.rlp.de.
Kreis SÜW empfiehlt weiterhin Sicherheitsmaßnahmen bei Tierhaltung
Im Landkreis Südliche Weinstraße gab es im Oktober 2025 einen bestätigten Fall von Vogelgrippe, in einer privaten Hausgänse-Haltung. Vom 12. bis 30. November 2025 galt im Landkreis SÜW die Pflicht, Geflügel aufzustallen. Auch wenn es im Landkreis Südliche Weinstraße in den vergangenen Monaten keine weiteren bekannten Fälle der Aviären Influenza gegeben hat, empfiehlt das Veterinäramt Südliche Weinstraße grundsätzlich, Geflügel weiterhin auf freiwilliger Basis aufzustallen, insbesondere dort, wo Vögel an Teichen und Wasserstellen gehalten werden, die auch für Wildtiere zugänglich sind. Um den Kontakt von Haus- und Nutzgeflügel mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten Ausläufe beziehungsweise Futterstellen abgedeckt sein. Straßen- und Stallkleidung strikt trennen sowie Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Ställe gründlich waschen hilft außerdem, das Risiko eines Eintrags des Virus zu reduzieren. Futter, Einstreu und andere Materialien sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert sein. Ein- und Ausgänge zu Ställen sollten so gesichert sein, dass Unbefugte sie nicht betreten können.
Um das aktuelle Geschehen weiter zu beobachten, bittet das Veterinäramt SÜW die Tierhalterinnen und -halter sowie die Bevölkerung weiterhin, verdächtige und totgefundene Vögel zu melden, damit diese beprobt werden können. Im Fokus stehen neben Hausgeflügel insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel. Das Veterinäramt Südliche Weinstraße ist erreichbar per E-Mail an veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de sowie telefonisch unter den Nummern 06341 940-360 und -364.
Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss dies der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Unabhängig von dieser jährlichen Meldung an die Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Weitere Infos dazu gibt es online unter www.suedliche-weinstrasse.de/tierhaltunganmelden.
