Trink- und Badewasser
Trinkwasser ist unser "Lebensmittel Nummer 1". Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich, rein und Appetit-anregend sein. Dieses Erfordernis gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und die Untersuchungsergebnisse der Wasserproben ohne Beanstandung sind. Für die Überwachung der Einhaltung dieser Erfordernisse ist das Gesundheitsamt Südliche Weinstraße die zuständige Behörde.
