Ausländerbehörde und Einbürgerungsbehörde
Unser Aufgabenbereich umfasst unter anderem die Themenfelder Ausländerrecht und Staatsangehörigkeitsrecht.
Im Bereich des Ausländerrechts ist die Hauptaufgabe, das Aufenthaltsgesetz sowie das Freizügigkeitsgesetz (EU) auszuführen und den Rechtsstatus von Zuwanderinnen und Zuwandern zu klären. Des Weiteren bearbeiten wir Anträge auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln.
Im Bereich des Staatangehörigkeitsrechts kümmern wir uns um Einbürgerungsverfahren, stellen Staatsangehörigkeiten fest und stellen Staatsangehörigkeitsausweise aus.
Sie möchten schnell zu einer Dienstleistung oder einem Formular gelangen? Geben Sie hierzu einfach ein entsprechendes Schlagwort in unserer Leistungsübersicht oder unserer Formulardatenbank ein.

Online-Anträge der Ausländerbehörde
Einige Verwaltungsdienstleistungen der Ausländerbehörde können Sie nun auch online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst aus dieser Übersicht aus.



