Zwei Kanadagänse am Wasser.

Vogelgrippe

Vogelgrippe (Aviäre Influenza)

Wegen der aviären Influenza des Subtyps H5N1, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, hatte der Landkreis SÜW eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Tierseuche erlassen. Die Verfügungen gilt von Mittwoch, 12. November bis Sonntag, 30. November 2025. Gemäß dieser rechtlich bindenden Vorgaben wird die sogenannte Aufstallung von Geflügel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) angeordnet. Außerdem ist die Durchführung von Geflügelbörsen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel zum Kauf oder zur Schau gestellt wird, in diesem Zeitraum untersagt. 

Ab Montag, 1. Dezember, gibt es keine Pflicht zur Aufstallung mehr im Landkreis SÜW und der Stadt Landau (Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts SÜW). Grundsätzlich empfiehlt das Veterinäramt Südliche Weinstraße, Geflügel weiterhin auf freiwilliger Basis aufzustallen, insbesondere dort, wo Vögel an Teichen und Wasserstellen gehalten werden, die auch für Wildtiere zugänglich sind.

Aktuelle Geschäftszeiten des Veterinäramts der Südlichen Weinstraße

Montag, Dienstag und Donnerstag
9 bis 12 Uhr
14 bis 16 Uhr
Mittwoch und Freitag9 bis 12 Uhr

Der Landkreis Südliche Weinstraße ist Teil des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz (Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis). 


Meldungen der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zum Thema ASP

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