Vogelgrippe (Aviäre Influenza)
Wegen der aviären Influenza des Subtyps H5N1, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, hatte der Landkreis SÜW eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Tierseuche erlassen. Die Verfügungen gilt von Mittwoch, 12. November bis Sonntag, 30. November 2025. Gemäß dieser rechtlich bindenden Vorgaben wird die sogenannte Aufstallung von Geflügel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) angeordnet. Außerdem ist die Durchführung von Geflügelbörsen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel zum Kauf oder zur Schau gestellt wird, in diesem Zeitraum untersagt.
Ab Montag, 1. Dezember, gibt es keine Pflicht zur Aufstallung mehr im Landkreis SÜW und der Stadt Landau (Zuständigkeitsgebiet des Veterinäramts SÜW). Grundsätzlich empfiehlt das Veterinäramt Südliche Weinstraße, Geflügel weiterhin auf freiwilliger Basis aufzustallen, insbesondere dort, wo Vögel an Teichen und Wasserstellen gehalten werden, die auch für Wildtiere zugänglich sind.
Empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen (wichtig für alle, die Geflügel halten)
- Geflügel aufstallen oder in überdachten Ausläufen halten. Als Aufstallung gilt das Halten in geschlossenen Ställen oder in sogenannten Wintervolieren, also in Ausläufen mit Abdeckung nach oben und seitlicher Sicherung gegen das Eindringen von Wildvögeln.
- Tränken im Freien entfernen und Geflügel keinen Zugang zu natürlichen Gewässern gestatten.
- Fütterung nur in geschützten Stallbereichen; möglichst kein Grünfutter verfüttern.
- Keine fremdem Geflügelbestände aufsuchen, Besucherkontakte vermeiden.
- Unnötiges Betreten des Geflügelbestandes vermeiden.
- Möglichst kein Geflügel transportieren.
- Auf Ausstellungen, Schauen oder Börsen mit Geflügel verzichten.
- Tierkadaver sicher und vor Wildtieren geschützt lagern.
- Direkten Kontakt zu verendeten oder kranken Wildvögeln vermeiden.
Alle Geflügelhalter sind ohnehin gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere nur an Stellen zu füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind und die Tiere nicht mit Wasser zu tränken, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Ebenso müssen Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Weitere Informationen für Geflügelhalterinnen und -halter
Aktuelle Geschäftszeiten des Veterinäramts der Südlichen Weinstraße
| Montag, Dienstag und Donnerstag | 9 bis 12 Uhr | 14 bis 16 Uhr |
| Mittwoch und Freitag | 9 bis 12 Uhr |
Der Landkreis Südliche Weinstraße ist Teil des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz (Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis).



