Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften (Ref. 53)
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Zuständigkeiten
- Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
- Beistandschaft
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht anfordern
- Bestellung zum Vormund anregen
- Elterngeld beantragen
- Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt
- Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und verfolgen
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss