Umstrukturierungsbeihilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeZur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke (Rodungsbescheid).
Mit dem Antrag Teil 2 (im Januar des Pflanzjahres) wird die geplante Maßnahme angezeigt. Bei Flächen in einem Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im April des Jahres der Besitzeinweisung.
Nach Durchführung der Pflanzung erfolgt die Fertigstellungsmeldung an die Kreisverwaltung.
Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.
Voraussetzungen
- Registrierung bei der Kreisverwaltung
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße- anbei der Link zu den Antragsformularen und der Richtlinie
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche WeinstraßeIm Jahr vor der Pflanzung ist der Antrag Teil 1 (Rodungsantrag) zu stellen (01.05. bis 31.05.)
Wichtiger Hinweis: Im Jahr 2025 ist vom 15.09. bis 30.09. eine weitere Antragstellung Teil 1 (Rodungsantrag) möglich.
Im Jahr der Pflanzung ist der Antrag Teil 2 zu stellen. Die Antragstellung ist vom 01. bis 31.01. Bei Flächen im Flurbereinigungsgebiet ist die Antragstellung des Teil 2 im Jahr der Besitzeinweisung vom 01. - 30.04.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Südliche Weinstraße- Verordnung (EU) Nr. 2021/2115
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/126
- Verordnung zur Änderung wein- und hopfenrechtlicher Bestimmungen
- GAP-Strategieplan
- weitere Rechtsgrundlagen siehe Richtlinie