Bauanträge im Freistellungsverfahren (nach § 67 Landesbauordnung) sind hingegen nach wie vor bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorzulegen.
Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bittet alle Bauherrinnen und Bauherren darum, die neuen Zuständigkeiten bei Antragstellung zu beachten.
Für Fragen steht die Untere Bauaufsicht der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße zur Verfügung, per E-Mail an bauamt@suedliche-weinstrasse.de oder telefonisch unter 06341 940-210 oder -211.
