Soziale Hilfen I (Ref. 41)
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Zuständigkeiten
- Eingliederungshilfe durch Integrationshilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen an Schulen
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen oder für Minderjährige mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
- Individuelle Teilhabeplanung bei Eingliederungshilfe
- Kinder mit Behinderung im Kindergarten- und Vorschulalter
- Krankenhilfe, Hilfe zur Gesundheit
- Landesblindengeld
- Landespflegegeld
- Rundfunkbeitrag - Befreiung beantragen
- Weiterleistung für Wohngeld beantragen
- Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
- Wohngeld erstmalig oder neu beantragen