Heilberufsüberwachung
Anzeige einer überwachungspflichtigen Einrichtung
Bei der Anzeige nach §7 ÖGdG handelt es sich um die Anzeige eines Betriebes/Einrichtung/Anlage, bei der Anzeige nach §14 um die Anzeige einer selbstständigen Berufsausübung.
Bei der Anzeige nach §7 ÖGdG handelt es sich um die Anzeige eines Betriebes/Einrichtung/Anlage, bei der Anzeige nach §14 um die Anzeige einer selbstständigen Berufsausübung.